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Pflegestufen

Pflegebedürftigkeit ist nach Sozialgesetzbuch XI immer dann gegeben, wenn ein Mensch aufgrund einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung dauerhaft auf Hilfe angewiesen ist. Es werden drei Grade der Pflegebedürftigkeit unterschieden, je nach erforderlichem Zeitaufwand für die Pflege pro Tag:

Pflegestufe I II III

Härtefall

         
Grundpflege, täglich: ab 45 Minuten ab 120 Minuten ab 240 Minuten ab 420 Minuten,
120 Minuten in der Nacht,
Hilfe durch mehrere Personen
Hauswirtschaft, täglich: ab 45 Minuten ab 60 Minuten ab 60 Minuten
       
Gesamt pro Tag: ab 90 Minuten ab 180 Minuten ab 300 Minuten  

Preise:
(gültig für die Zeit vom 01.04.2009 bis 31.03.2010)

Hinter jedem Pflegefall steht ein Einzelschicksal mit jeweils sehr unterschiedlichen Bedürfnissen. Es ist daher unmöglich, Pauschal-Aussagen über die Kosten der Pflege zu machen. Wir schnüren für jeden einzelnen Pflegefall ein individuelles Leistungspaket, je nachdem welche Pflegemaßnahmen und Hilfen für diesen speziellen Menschen erforderlich sind. Die folgende Tabelle soll nur der Orientierung dienen. Wir beraten Sie gerne persönlich über Kosten und Finanzierungshilfen in Ihrem speziellen Fall.

Leistungsinhalt Vergütung
Pflegefachkraft HWS Ergänzende Hilfe
1. Große Toilette 22,52 €
18,74 €
15,44 €
2. Kleine Toilette 15,03 € 12,53 € 10,32 €
3. Transfer An-/Auskleiden   8,13 €   6,76 €   5,57 €
4. Hilfe bei Ausscheidungen   9,99 €
5. Einfache Hilfe bei Ausscheidungen   8,31 €   6,85 €
6. Spezielles Lagern   5,00 €   4,15 €   3,42 €
7. Mobilisation   5,00 €   4,15 €   3,42 €
8. Einfache Hilfe bei Nahrungsaufnahme   5,00 €   4,15 €   3,42 €
9. Umfangreiche Hilfe bei Nahrungsaufnahme 17,53 € 14,58 € 12,01 €
10. Verabreichung von Sondernahrung mittels
Spritze, Schwerkraft oder Pumpe
15,38 €
11. Hilfestellung beim Wasserlassen und
Wiederaufsuchen der Wohnung
  7,50 €   5,16 €
12. Zubereitung einer einfachen Mahlzeit 11,03 €   8,59 €
13. Essen auf Rädern/Stationärer Mittagstisch   2,39 €   2,39 €
14. Zubereitung einer (i. d. R. warmen) Mahlzeit
in der häuslichen Umgebung des Pflegebedürftigen
22,06 € 17,19 €
15. Einkauf/Besorgungen   6,62 €   5,16 €
16. Waschen, Bügeln, Putzen   6,62 €   5,16 €
17. Vollständiges Ab- und Beziehen eines Bettes   4,40 €   3,42 €
18. Beheizen   6,62 €   5,16 €

Anmerkung:
* = pro angefangene 1/4 Std.

Pflegestufen und Preise als pdf zum download
(PDF, 1 Seite, 21 kb)

ab Januar 2010:
Sachleistung:
Wegepauschalen: Pflegegeld:
zur Abgeltung der Wegegebühren werden pro Hausbesuch berechnet: Pflegestufe I    440,00 €

Pflegestufe II 1.040,00 €
nur SGB XI: 3,30 € Pflegestufe III 1.510,00 €
SGB XI und SGB V bei VDAK: 1,85 €
bei allen anderen Kassen: 2,59 €
pro Hausbesuch: zurück zur Übersicht
Investitionskosten:                    0,77 €
Ausbildungsausgleichsabgabe:  0,35 €
Sonn-und Feiertagszuschlag:     2,00 €