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Beratung pflegender Angehöriger |
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Selbstverständlich zählt zu unseren Aufgaben auch die Beratung der pflegenden Angehörigen bezüglich der erforderlichen Pflegemaßnahmen. Solche Beratungsgespräche sind gesetzlich vorgeschrieben (Sozialgesetzbuch XI, § 37 Abs.3) und werden in der Regel viermal im Jahr durchgeführt.
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