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Beratung pflegender Angehöriger



 

Selbstverständlich zählt zu unseren Aufgaben auch die Beratung der pflegenden Angehörigen bezüglich der erforderlichen Pflegemaßnahmen. 

Solche Beratungsgespräche sind gesetzlich vorgeschrieben (Sozialgesetzbuch XI, § 37 Abs.3) und werden in der Regel viermal im Jahr durchgeführt.